kurz nachdem die E-Mail von Freifunk versendet war eröffnen sich schon wieder neue Möglichkeiten.
https://www.freifunk-rheinland.net/2017/06/19/vds-ab-juli-nicht-fuer-freifunk-und-den-ffrl/
Wir bleiben dran.########
Wir halten die Vorratsdatenspeicherung, wie das Bundesverfassungsgericht auch schon am 2. März 2010 zur ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung von 2008 festgestellt hat, für gesetzwidrig.
Es handelt sich dabei um § 113a (1) TKG, wonach wir als öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienst von der Vorratsdatenspeicherung nicht ausgenommen sind. Es gibt derzeit zwar eine Aussage, nachdem Freifunk von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen sei, dieses ist aber nur ein „Positionspapier“ und nicht rechtlich in nicht verbindlich. Wie es so schön heißt, „Papier ist geduldig“.
Alleine die Unkosten würden für eine Vorratsdatenspeicherung würden in sich in unserem Fall auf einen mindestens 6 stelligen Eurobetrag belaufen. Ganz zu schweigen vom personellen Aufwand, den wir nicht leisten können, da es sich alle Freifunker ehrenamtlich in deren Freizeit einbringen.
Unsere Serverbetreiber (Freifunk Rheinland e.V.), über der die Knoten ihre Daten ins Internet verschicken, wollen hier verständlicherweise kein Risiko eingehen „auf 50.000 € verklagt zu werden“ und werden voraussichtlich die Server zum 1. Juli 2017 vom Internet trennen, oder wie es in unseren Kreisen heißt, offline nehmen.
Anderen Freifunk Communities und auch Freifunk Vereine werden trotz der rechtlichen Verpflichtung der Vorratsdatenspeicherung, den Betrieb ohne die VDS aufrecht erhalten. Freifunk Limburg wird definitiv nur den Betrieb aufrecht erhalten, solange dies seriös und legal gewährleistet werden kann.
Es laufen derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden und Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung (u.A. hat die Telekom eine Eilklage beim BVG eingereicht, welche noch diese Monat entschieden werden soll). Auch der Europäische Gerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt.
Dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung auch vom Urteil betroffen ist, stellte im Februar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest. Nach nun fast 5 Monaten prüft unsere Regierung noch, welche Auswirkungen dieses Urteil hat.
- Im besten Fall gibt es noch eine umsetzbare Lösung bis Ende Juni und alles geht weiter wie bisher.
- Evtl. sind wir ein paar Monate offline bzw. die Internetverbindung über Freifunk Limburg nicht möglich, bis das Verfassungsgericht auch diese Vorratsdatenspeicherung für illegal erklärt oder die Bundesnetzagentur Freifunk von der Vorratsdatenspeicherung ausnimmt.
- Im schlechtesten Fall müssen wir die Arbeit unserer Interessengemeinschaft vollständig einstellen.
Eine sehr sehr ärgerliche Situation, die uns als Freifunk Limburg, alle Unterstützer und alle anderen Freifunker sehr hart trifft.